Mediengestalter haften für nicht lizenzierte Fotos auf Webseiten

In meinem zuvor getippten Blog „Die Sache mit Fotolia und den Logos“ schnitt ich kurz das Thema Abmahnung an. Als frischer Mediengestalter ist man oft euphorisch und voller Enthusiasmus. Man möchte seinen Kunden ein günstiges aber qualitativ hochwertiges Produkt bieten. Das könnten Flyer, Aufkleber oder aber auch Webseiten sein.

Es gibt ja mittlerweile genug „Tools“ um Kunden glücklich zu machen. Jeder Mediengestalter kennt das Szenario. Der Kunde braucht schnell und kostengünstig eine Webseite, liefert aber nicht alles, was wir Gestalter brauchen. Oft fehlen Texte, Textelemente, Bilder und Grafiken. Man wird nicht genau gebrieft und versucht dennoch dem Kunden jeden Wunsch zu begleichen. Das artet schnell ich Feinheiten aus. Oft kommen im Nachhinein noch Sachen und Funktionen hinzu, die sich der Kunde gerade fluxx überlegt hat (liebe Kunden, das ist unfair! – Bitte überlegt im Voraus, welche Funktionen eure Webseite benötigt und sprecht dies mit eurem Designer ab). Es kommt immer mehr hinzu. Statt gelieferten Bildern werden Bildplatzhalter oder Grafiken von Portalen genutzt wie unsplash oder pixelio. Bei unsplash gibt es nicht die Gefahr, dass aufgrund unzureichender Quellangaben eine Abmahnung ins Haus flattert, letzteres aber schon. Am besten führt Ihr ein Lasten-& Pflichtenheft ein, mit einer klaren Deklaration – so sind beide Parteien im reinen und wissen, was Sie für Ihr Geld bekommen oder geliefert bekommen. J

So platziert Ihr Bildplatzhalter oder kostenlose Bilder in die Webseite eures Kunden und denkt nicht weiter drüber nach. Solltet Ihr aber. Das Problem hierbei ist, dass wir Mediengestalter für die verwendeten Bilder in Regress genommen werden, das bedeutet im Falle einer Abmahnung müsst Ihr die Kosten der Abmahnung übernehmen, zumindest einen Anteil, und bei 1400 € macht das schon mal 700€ für euch, im schlimmsten Fall alles. Bei Bildportalen müsst Ihr immer (achtet darauf) penibel die Lizenzbestimmungen durchlesen. Meistens reicht ein Copyright vermerk im Impressum nicht aus (diesen Fall hatte ich persönlich, später mehr).

Nehmen wir an, Ihr baut eine Webseite nutzt kostenloses Bildmaterial und gebt das Copyright im Impressum an (als Beispiel nehme ich hier Pixelio.de) – nicht ausreichend! So geschehen meinerseits.

Ich hatte aber tatsächlich bei allen anderen das Copyright angegeben – nur bei einem einzigen Bild habe ich es vergessen – allerdings stand die Erstellerin des Bildes als Vermerk im Impressum, also hatte ich Sie zwar genannt, aber an falscher Stelle – dumm, echt dumm von mir. So… Pixelio hat eindeutige Lizenzvereinbarungen. Die lauten „Gib den Fotografen an und setze einen Hyperlink zu Pixelio.de“ – also So Fotografenname / Pixelio.de (mit gesetztem Hyperlink). Auch dieser PUPS Hyperlink ist eine Lizenzvereinbarung! Verwendet Ihr Bilder von Pixelio und habt den Hyperlink nicht gesetzt, kann euer Kunde bzw. Ihr da Ihr haftet, abgemahnt werden… ist das nicht zum kotzen? Ja, ist es. Vor allem weil ich mir relativ sicher bin, dass Ihr – weil Ihr „nett“ seid, eurem Kunden weniger berechnet habt … zum Einstieg. Okay. Also bekam mein Kunde eine Abmahnung über 1400€ (es tut mir immer noch sehr leid!). Ich kontaktierte die Kanzlei WBS in Köln – diese bietet eine kostenlose Erstberatung an. Ich lies mich beraten. Es ist leider so, dass wir Gestalter für unseren Fehler haften, auch wenn die Haftung der Homepage dem Kunden obliegt – für falsch gelieferte Texte oder Textdiebstahl den der Kunde selbst verursacht hat, haftet Ihr jedoch nicht. Ihr haftet nur für das, was Ihr im eigenen Sinne verwendet habt. Und die Aussage „Ja, XY soll mal nachweisen, dass XY nicht das Bild selber ausgetauscht hat“ ist schwierig. Warum? Nun es gibt Online-Archive die die Webseite beim ersten crawlen per snapshot speichert – dementsprechend ist die Beweislast hier brüchig.

Mein TIPP: Ich empfehle jedem Unternehmen, das Webarchiv mittels Robots.txt zu blocken.

Mein Fall:
Der Witz dabei ist – ich hatte besagtes Copyright nachrüsten wollen, hatte aber die Zugangsdaten vom Server meines damaligen Kunden, den ich über einen anderen Auftraggeber (Mr.P.) bekommen habe, nicht mehr. Mr. P. hatte die Zugangsdaten noch, da er Webhoster unseres gemeinsamen Kunden war. Also schrieb ich diesen im Februar 2017 an. Mehrmals – per Mail, WhatsApp und sogar telefonisch – ich bekam keine Reaktion. Erst im Mai 2018, als ich den Kunden selbst kontaktierte und wir vier Wochenlang unablässig nachfragten erhielt ich die Daten. Im September 2018 erfolgte dann die Abmahnung der Dame „Petra Bork“ und der Kanzlei Schlösser. Ja die Kanzleien machen auch nur Ihren Job, ich verurteile Sie nicht. Ich finde aber, dass man bei einem nur falsch gesetzten Copyright zumindest mal versucht erst Kontakt aufzunehmen und zu bitten, dass man doch das Copyright bitte korrekt setzt – es war ja da, nur an falscher Stelle… aber Petra Bork wird wissen was Sie macht.

Und auch weil Mr.P. nicht zügig die Zugangsdaten lieferte half dies nichts in der Rechtslage. Auch wenn Ihr das Bild ändern möchtet, wollt und nicht könnt, habt Ihr den Fehler gemacht und müsst dafür einstehen.

Fazit:
Ich verstehe jeden, der seine Bilder im Internet ohne Copyright findet, ohne Angaben und co – absolut! Ihr habt das Bild gemacht und Ihr wollt auch mit eurem Bild in Verbindung gesetzt werden. Schlimmer wird es, wenn Ihr wen findet der euer Copyright überkritzelt und seines darunter setzt – hier würde ich auch abmahnen.

Aber, wenn jemand sich Mühe gibt, die Copyright Vermerke zu setzen und dies ersichtlich ist, dann schreibt die Person doch vorher an (habe ich auch gemacht!).. ich bin mir sicher, dass diese Person nicht böswillig euer Copyright falsch gesetzt hat, sondern es schlichtweg vergessen hat. Seid doch einfach mal freundlich. Das wäre echt nett.

TIPP 2: Googlet mal welche Fotografen bei Pixelio.de gerne Abmahnen, prüft eure verwendeten Bilder und die Copyright Nachweise. Mein Bester Tipp: Nutzt nicht Pixelio 😀
Es gibt tolle andere Portale. mein Liebling darunter ist folgender:

Hinweis: Auch Ich mahne bei geklauten Bildern ab, es ist auch des Fotografen gutes Recht. Nutzt allerdings wer mein Copyright und setzt dieses falsch, schreibe ich eine kurze E-Mail mit einem freundlichen Hinweis, dass das Copyright doch bitte korrekt gesetzt werden soll und setze eine Frist von zwei bis vier Wochen. Wenn es ganz fehlt, obliegt es bei einem selbst, ob hr Abmahnen möchtet oder nicht.

Mein Lieblingsportal zum Gestalten und Visualisieren – denn hier dürft Ihr euch austoben: www.unsplash.com

Auch cool –> https://gratisography.com/

Vintage Bildchen: –> https://nos.twnsnd.co/